Mediation und Rechtsschutzversicherungen

Mediation und Rechtsschutzversicherung war ein Hauptthema beim diesjährigen Versicherungstag Bodensee-Oberschwaben, der von der IHK mit dem BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. ausgerichtet wurde.

Unsere Regionalgruppe im Bundesverband Mediation e.V. deckt den selben Raum Bodensee-Oberschwaben ab, wodurch sich ein Erfahrungsaustausch direkt mit den ortsansässigen Versicherungsvermittlern anbietet.

Als Referent unserer Regionalgruppe stellte zunächst Franz Hanßler – Rechtsanwalt und Mediator aus Ravensburg – das strukturierte Verfahren der Mediation vor, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Grundprinzipien Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gelegt wurde. Mediation, ein Verfahren das zwischen den Kontrahenten auf gleicher Augenhöhe gemeinsam und unter Einbeziehen von Bedürfnissen und Gefühlen eine Lösung finden soll, hinterlässt im Gegensatz zu einem Richterurteil meist weniger das Gefühl, verloren zu haben. So kann auch dieses Ergebnis ein neuer Beginn in eine gemeinsame Zukunft sein mit mehr gegenseitiger Beachtung und Wertschätzung. 
Zusätzliche Effekte wie ein kurzfristiger Beginn und eine relativ kurze Verfahrensdauer lassen den Konflikt zeitnah angehen und erledigen. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die Kostenberechnung. Die Aufwendungen für die Mediation werden nach Stundenhonorar abgerechnet, im Gegensatz zum großen Kostenrisiko bei Gebührenberechnung nach Streitwert.

Sebastian Himstedt – Rechtsanwalt und Mediator aus Bonn – berichtete lebhaft über seine Erfahrungen mit Mediation in der eigenen Praxis so wie aus den Erkenntnissen seiner Kontaktarbeit zwischen dem Bundesverband Mediation e.V. und den deutschen Rechtsschutzversicherern.

Die Rechtsschutzversicherer haben in den letzten Jahren mehr und mehr die Mediation als Möglichkeit zur Kostenreduzierung entdeckt. Mit Stärkung des Service-Gedankens wird dem ratsuchenden Kunden bei geeignet erscheinenden Fällen eine sogenannte telefonische Shuttle-Mediation angeboten.  Um für das Mediationsverfahren einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen verzichten die Versicherer in der Regel auf die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung. Die Beauftragung des Mediators erfolgt dann durch den Versicherer an einen von ihm vertraglich gebundenen Mediator, der die Abläufe mit dem RS-Versicherer abgestimmt hat. Dieser Mediator nimmt normal innerhalb einer Stunde mit dem Kunden telefonisch Kontakt auf und bespricht mit ihm die geplante Vorgehensweise. Auf diese Weise fühlt sich der Kunde „aufgefangen“ und die dabei begleitende „allgemeine Lebenshilfe“ sowie fallbezogene Tipps stärken ihm den Rücken. Die Kundenzufriedenheit ist so weiterhin ein starkes Argument im allgemeinen Wettbewerb.
Der Mediator führt dann kurzfristig die wechselseitigen Telefongespräche und informiert jeweils die Gegenseite über den aktuellen Stand, wobei sich der Auftraggeber stets direkt in seinen Streitfall eingebunden fühlt.  Mehrjährige Erfahrungen zeigen dass die Telefon-Mediation vorwiegend bei Fällen mit einem Streitwert bis zu 10.000 € eingesetzt wird. Etwa 70% der Fälle können meist innerhalb von zwei bis drei Wochen positiv abgeschlossen werden. Ausser dem großen Zeitvorteil wird auch vermieden, dass sich überschaubare Konflikte zu teuren und langwierigen Prozessen hochschaukeln.

Und sollte die Telefon-Mediation nicht zum Erfolg führen, so kann der Mediator eventuell in einer Präsenz-Mediation den Fall weiterführen, sofern die beteiligten Medianden sich für ein Verfahren der gleichzeitigen Verhandlung offen zeigen. Zeigt sich die Mediation in einem Fall als nicht durchführbar, so kann der konventionelle Rechtsweg unter Einschaltung eines Rechtsanwalts immer noch beschritten werden.

Das Interesse der anwesenden Versicherungsvermittler war lebhaft, nachdem sie ja in der Regel der erste Ansprechpartner des Kunden im Streitfall sind.  Es zeigte sich hier aber auch, dass noch sehr viel gegenseitige Information und Erläuterungen zur Praxis erforderlich sind.