Was ist Mediation?

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Streitbeilegung in allen denkbaren Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung, bei familiären Ausseinandersetzungen wie Trennung, Scheidung, Erbschaft u.a. oder im sozialen Umfeld wie Nachbarschaft, Vereine, Schulen.

Das Mediationsverfahren ermöglicht die Erreichung einer aussergerichtlichen Lösung unter aktiver und gleichwertiger Beteiligung der Kontrahenten. Die Mediation ist besonders in den Fällen vorteilhaft, in denen die Beteiligten auch in Zukunft miteinander in Beziehungen bleiben wollen oder müssen. Familiäre Bindungen oder existenzielle Geschäfts-Beziehungen sollten im Interesse der Beteiligten trotz des Konflikts nicht völlig zerstört werden; negative Folgen, z.B. für Kinder, können so durch eigenverantwortliche Abwägungen vermieden werden.

Mediation bietet die Chance, die gesetzlichen Spielräume für individuell angepasste Lösungen zu nutzen. Das Mediationsverfahren ist trotz des Eingehens auf die Bedürfnisse aller Beteiligten kein Experimentieren mit neuen Ideen, sondern ein erprobtes Verfahren der Streitbeilegung, das z.B. im angloamerikanischen Bereich seit mehr als 30 Jahren erfolgreich angewandt wird. Die Mediation führt zur Erstellung rechtsverbindlicher Verträge bzw. zu rechtswirksamen Vereinbarungen, die auch auf dem Rechtsweg einklagbar sind.

Mit Verabschiedung des Mediationsgesetztes im Sommer 2012 wurde die Mediation in Deutschland als gleichwertiges Verfahren zum normalen Rechtsweg gesetzlich geregelt und steht somit in keinem Punkt einem Gerichtsverfahren nach. Zu den vorgenannten Vorteilen eines freiwilligen Mediationsverfahrens kommen in der Regel noch schnellere Abschlüsse und oft ein geringerer Kostenaufwand, da sich das Honorar des Mediators nach Stunden bemisst und nicht nach dem Streitwert.

Die Prinzipien des Mediationsverfahrens sind Bestandteil einer zu schliessenden Vereinbarung und umfassen unter anderem folgende Punkte:

  • Offenheit + Information, d.h. alle Beteiligten verpflichten sich zur vollständigen Information und Offenheit
  • Vertraulichkeit, d.h. über alle gemachten und erfahrenen Angaben während des Verfahrens wird Stillschweigen gewahrt. Sollen weitere Personen informiert werden, so wird dies zuvor gemeinsam festgelegt.
  • Allparteilichkeit, d.h. der/die MediatorIn sorgt während des gesamten Verfahrens dafür, dass alle Verfahrenspartner gleichwertig ihre Interessen und Wünsche vertreten und vorbringen können, er wertet aber die Positionen der Medianden nicht
  • Eigenverantwortung, d.h. der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, für den Inhalt jedoch sind die Beteiligten selbst verantwortlich. Jeder Mediand arbeitet an der Lösungsfindung mit und entscheidet in eigener Verantwortung, ob und wie er der Lösung zustimmen will.
  • Freiwilligkeit, d.h. alle beteiligten Partner nehmen freiwillig an der Mediation teil und können auch während des Verfahrens die Teilnahme beenden, sofern sie der Meinung sind, dass dieser Lösungsweg nicht mehr im eigenen Interesse liegt. Eine Beendigung durch den/die MediatorIn ist nur bei wichtigen Gründen möglich.